Sachverständigenbüro Ockenfuß
Eine Marke der Ockenfuß Immobilienmanagement GmbH
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Für Privatgutachten und sonstigen vereinbarten Leistungen als Gutachter orientiert sich unser Honorar an § 34 HOAI in der Fassung von 2002 (Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieure).
Individuelle Vereinbarungen
In einigen Fällen werden sinnvollerweise individuelle Vereinbarungen getroffen. Für allgemeine Beratungen berechnen wir einen Stundensatz von 50€ zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Honorartafel
Die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für die Ermittlung des Wertes von Grundstücken, Gebäuden und anderen Bauwerken oder von Rechten an Grundstücken sind in der nachfolgenden Honorartafel festgesetzt (Auszug):
(Für Kurzgutachten beträgt der Abschlag 30%)
Wert
Euro |
Normalstufe | Schwierigkeitsstufe | ||
von | bis | von | bis | |
Euro | Euro | |||
bis 350.000 | 600 | 750 | 751 | 1.200 |
bis 500.000 | 920 | 1.200 | 1.201 | 1.800 |
ab 501.000 | 1.100 | 1.400 | 1.401 | 1.900 |
Das Honorar richtet sich nach dem Wert der Grundstücke, Gebäude, anderen Bauwerke oder Rechte, der nach dem Zweck der Ermittlung zum Zeitpunkt der Wertermittlung festgestellt wird; bei unbebauten Grundstücken ist der Bodenwert maßgebend. Grundlage der Berechnung ist unser jeweiliges verbindliches Angebot.
Für Aufträge als Gerichtsgutachter werden wir nach dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (JVEG) honororiert.